Bayerns Bezirketagspräsident Josef Mederer äußerte in einer Pressekonferenz, dass man auch Grenzen der Inklusion anerkennen müsse. Ein mehrfach schwerbehinderter Mensch könne nicht in einer freien Wohngruppe leben, sondern müsse aufgrund der Schwere der Behinderung nach wie vor in entsprechenden Facheinrichtungen betreut werden. (Quelle: Bayerische Staatszeitung)

Die Behauptung von Bezirketagspräsident Mederer, dass Inklusion Grenzen habe, ist in sich widersprüchlich, da Inklusion ganz explizit alle Menschen mit Behinderung einbezieht. Somit steht auch die Aussage, dass Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen in speziellen Facheinrichtungen wohnen müssen, im Widerspruch zur UN-Konvention.

Der Artikel 19 der UN-Konvention soll unter anderem gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen. Sie sollen weiterhin entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben und sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.

Inzwischen gibt es bundesweit schon etliche Wohnprojekte, mit denen die UN-Konvention bereits umgesetzt wurde. In diesen Wohngemeinschaften leben auch Menschen mit sehr hohem Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Die Betreuung durch Fachkräfte wird vor Ort in den Wohnungen der behinderten Menschen geleistet.

Auch die IG Inklusives Wohnen engagiert sich seit mehr als drei Jahren für ein Pilotprojekt in Unterfranken, das – wie im Konzept beschrieben – den individuellen Bedarf der BewohnerInnen berücksichtigt.