Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesteilhabegesetz beschließen, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK).

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Das ist die Forderung, die in einer Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet wurde. In der Begründung heißt es, dass der vorgelegte und vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht genügt.

In Bezug auf Wohnformen außerhalb der Heimunterbringung, würde das neue Gesetz eine massive Verschlechterung bringen. Denn nach dem derzeitigen Entwurfsstand des Teilhabegesetz und des Pflegestärkungsgesetz III sollen Menschen mit Behinderung, die in kleinen Wohngemeinschaften wohnen und ambulant betreut werden wollen, ihren Anspruch auf die vollen Leistungen der Pflegeversicherung verlieren.

Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung aus der Pflegeversicherung statt bis zu 1.612 Euro nur noch 266 Euro zur Verfügung stehen würden. Die Sozialhilfeträger könnten und würden die Betroffenen aus Kostengründen dazu drängen, in Pflege-Einrichtungen zu ziehen.

Die Chancen, ein möglichst normales und selbst bestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft zu führen, würden sich dadurch erheblich verschlechtern.

Auch im häuslichen Umfeld sollen Leistungen der Pflege vorrangig in Anspruch genommen werden, was eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sehr stark erschweren würde.

Fazit: Dieses Gesetz eröffnet die Möglichkeit, zu sagen, dass bei Menschen mit geistigen Behinderungen und hohem Hilfebedarf die Pflegeleistungen im Vordergrund stehen und untergräbt für Menschen mit geistiger Behinderung deren Recht auf Teilhabeleistungen!

Eine weitere Diskriminierung entsteht durch die Vorgabe, dass Fachkräfte für qualifizierte Assistenz nur bei einer „Befähigung zu eigenständiger Alltagsbewältigung“ erforderlich sein sollen, nicht aber bei „Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung und Begleitung,“ Dies wäre vor allem für Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf nicht verständlich, da gerade hier fachliche Kompetenz z.B. für qualifizierte Unterstützung, Kommunikation oder Einbezug des Sozialraums gefragt ist.

Eine Unterstützung dieser Petition ist nach einer kurzen Registrierung durch die Mitzeichnung möglich auf der Homepage: Deutscher Bundestag