Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des BTHG spiele eine weitgehend selbstbestimmte Lebensführung. Keine Heime, sondern regionale, kleine Wohneinheiten seien die Wohnformen der Zukunft für echte gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion. Schon hier gerieten Fördervorgaben aber regelmäßig in Konflikt mit fachlichen Empfehlungen und Voraussetzungen: „Unter kleinteiligen Wohnangeboten für Menschen mit schwerer Behinderung, die also beispielsweise auch nachts Betreuung brauchen, verstehen wir idealerweise Einrichtungen mit maximal 16 Plätzen. Die Vorgaben des Bezirks sehen jedoch eine Mindestbewohnerzahl von 24 Plätzen vor. Hier kann man nicht mehr von Kleinteiligkeit sprechen“, so Schwarz. Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf müssten jedoch Zugang zu (kleinen) Wohnangeboten im Sozialraum haben. „Wir plädieren hier für eine Aufhebung der Vorgaben für Mindestbewohnerzahlen.“
Quelle und kompletter Text: Caritas