In einer Wohneinrichtung für die Betreuung von 18 besonders schwer Behinderten, die nicht oder nur stark eingeschränkt in der benachbarten Behindertenwerkstatt arbeiten können, wollen zu wenig Menschen wohnen. Die Einrichtung ist somit nicht rentabel und muss wieder geschlossen werden. (Quelle: Tag24)
Es stellt sich die Frage, warum Einrichtungen am eigentlichen Bedarf der Betroffenen vorbei geplant und gebaut werden? Sollten mit diesen Geldern nicht endlich Wohnorte für behinderte Menschen zum Leben mitten in der Gemeinschaft gebaut werden?
Leuchten wir das Thema der Grenzziehung noch etwas weiter aus im Blick auf Menschen mit mehrfachen, schweren Behinderungen und hohem Hilfebedarf. Zweifel an der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe machen sich gerade am Bedarf von Menschen mit besonders hohem Hilfebedarf fest. So wird etwa die Beschränkung auf ausschließlich personenbezogene Geldleistungen oder eine Konfrontation mit immer mehr Leistungserbringern als Gefahr für solche Menschen gesehen, die wegen ihres hohen Hilfebedarfs auf eine stellvertretende Wahrnehmung ihrer Interessen und Belange angewiesen sind. Dergleichen Zweifel an der Neuausrichtung der Teilhabe auf mehr Inklusion müssen wir sehr ernst nehmen. Die Diskussion darf selbstverständlich nicht an den Menschen mit hohem Hilfebedarf vorbeigehen. Ich würde sogar sagen: Die Achtung der Belange dieser Personengruppe ist der Prüfstein für den Erfolg der Neuausrichtung.
Peter Masuch (Präsident des Bundessozialgerichts a.D.) am 26. September 2012