In Deutschland gilt seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention. Dort ist in Art. 19 eindeutig geregelt, dass zu gewährleisten ist, dass Menschen mit Behinderung „gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“.

In Deutschland sieht die Realität anders aus. […]

Den kompletten Petitionstext und die Möglichkeit zur Unterstützung gibt es auf der Petitionsplattform Change

Die Eltern in der IG-Inklusives-Wohnen haben sich zum Ziel gesetzt, für ihre behinderten Töchter und Söhne familiäre Wohngemeinschaften aufzubauen und fordern eine präzise Umsetzung des Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Alle Menschen mit Behinderung sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, zu wählen, wo und mit wem sie leben und dabei nicht auf besondere Wohnformen angewiesen zu sein. Deshalb verdient diese Petition eine vollumfängliche Unterstützung.