Viele auf Sozialhilfe angewiesene Menschen wissen nicht genau, welche Ansprüche sie haben und wohin sie sich wenden müssen.
Der BGH (Bundesgerichtshof) stärkt mit seinem Urteil zur Amtshaftung (Az. III ZR 466/16) die Rechte von Menschen, die im komplizierten Sozialleistungssystem ihre Ansprüche geltend machen wollen und bei ausgebliebener Beratung durch Sozialhilfeträger einen finanziellen Schaden erleiden.
Was bedeutet das? Die Karlsruher Richter des BGH verpflichten mit diesem Urteil die Mitarbeiter von Behörden, die Belange und Fragen der Antragsteller aufmerksam zu prüfen und die möglichen Leistungsempfänger verständnisvoll zu fördern. Die Sachbearbeiter müssen jeden Fall individuell betrachten und „bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf“ auch ungefragt und über den eigenen Fachbereich hinaus über Ansprüche auf Sozialleistungen beraten bzw. hinweisen.
Weitere Informationen: Pressemitteilung des BGH