Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts
Sozialgericht Karlsruhe, 28.11.2014, AZ S 1 SO 750/14
Das Sozialgericht Karlsruhe hat sich mit dem Begriff „unangemessene Mehrkosten“ beschäftigt. Eine Unangemessenheit der Mehrkosten wird somit erst bei Kosten angenommen, die 20 % bis 30 % über denen der Vergleichsgruppe liegen.
Volltext des Urteils: Sozialgerichtsbarkeit