Wohngruppenzuschlag für Präsenzkraft

Sozialgericht Halle (Saale) , 06.03.2014  , AZ S 24 SO 223/13 ER  

Durch den mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) eingeführten § 38a SGB XI können Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 200 Euro monatlich von der Pflegekasse erhalten.

Dieser Betrag darf nicht auf die Pflegesachleistung angerechnet werden und kann zur Finanzierung einer Präsenzkraft, die verwaltende Tätigkeiten durchführt, genutzt werden.

Volltext des Beschlusses: Sozialgerichtsbarkeit