Haben Sie schon Landespflegegeld beantragt?
Pflegebedürftige Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und bei denen mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt wurde, haben ein Anrecht auf das Landespflegegeld.
Das Landespflegegeld wird unabhängig davon gezahlt, ob die Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Einrichtung leben. Das Landespflegegeld ist eine steuerfreie Leistung und wird sich nicht auf das Pflegegeld nach dem Sozialgesetzbuch XI („Hilfe zur Pflege“) auswirken, und es wird auch nicht bei existenzsichernden Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) als Einkommen angerechnet.
Wird das Bayerische Landespflegegeld für erwachsene behinderte Kinder gezahlt, wird es auch nicht auf das Kindergeld angerechnet.
Alle Informationen und das Antragsformular gibt es auf der Seite: Landespflegegeld Bayern
Hallo
Kann mir einer sagen ob das Landespflegegeld auf die Eingliederungshilfe angerechnet wird und wo finde ich etwas dazu. Der Kostenträger bei meinem Sohn die Kreisverwaltung weiß es auch nicht.
Danke und Gruß
Guten Tag Frau Rondorf,
unter Punkt 37 der FAQ (PDF-Dokument der Landespflegegeldstelle) wird klargestellt, dass das Landespflegegeld nicht auf die Eingliederungshilfe angerechnet wird: http://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf
Das Bundessozialministerium untersucht nun auch das bayerische Landespflegegeld.
Es geht um die Frage, ob die Zahlung auf Sozialleistungen angerechnet werden.
Das Landespflegegeld soll an Empfänger von sogenannter Grundsicherung im Alter betroffen sowie Empfänger von „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ausgezahlt werden.
Nach dem Streit über das bayerische Familiengeld nimmt das Bundessozialministerium nun auch das Landespflegegeld genauer unter die Lupe. „Die Anrechnung des bayerischen Pflegegeldes auf die Grundsicherung wird derzeit geprüft“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag in Berlin. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.
Verdammt noch mal gönnt doch den Leuten den Zuschuss. .Immer noch besser es bekommen Bedürftige als dass es sonst wo verbraten wird. Wir selber haben keinen Anspruch aber ich kann mir vorstellen, dass dieses „Taschengeld“ gut angelegt wird
Im Intakt-Forum hat ein Vater dazu geschrieben:
„… Ich würde mir sehr wünschen, dass erst sauber geprüft, dann gesprochen wird, alles andere fördert Misstrauen und Unmut. Und wenn solche Auffälligkeiten gehäuft vor der Landtagswahl stattfinden, löst das besonderen Unmut aus, weil sich dann Bürger*innen nicht des Eindrucks erwehren können, dass sie „benutzt“ werden sollen mit unausgegorenen oder falschen oder taktischen sozialpolitischen Versprechen. Und wenn sich diese ungeprüften Versprechungen noch dazu auf die einkommensschwachen Teile der Bevölkerung beziehen, ist das besonders perfide.“
Quelle: https://www.intakt.info/forum/forum/themen-aus-allen-lebenslagen/pflegeversicherung-pflegegeld-pflegestufe-verhinderungspflege/92568-landespflegegeld-bayern?p=93247#post93247