Gewährung eines persönlichen Budgets für selbstbestimmtes Wohnen
Sächsisches LSG, 12.2.2014, AZ L 8 SO 132/13 B ER
Eingeklagt wurde der Anspruch auf persönliche 24-Stunden-Assistenz in der eigenen Wohnung anstelle einer vollstationären Unterbringung.
Zusammenfassung:
Der Sozialhilfeträger muss einem schwerstbehindertem Menschen die Dauerassistenz für ein Leben in der eigenen Wohnung vorerst bezahlen. Auch wenn die Kosten für eine Dauerassistenz wesentlich höher als die Unterbringung in einer stationären Einrichtung sind, hat sie der Sozialhilfeträger zu übernehmen. Die eigenständige Lebensgestaltung sei gerade für junge Menschen von großer Bedeutung.
Volltext des Beschusses: sozialgerichtsbarkeit